Wichtig ist das Gespräch mit den Lehrern zum Halbjahr. Bis spätestens zwei Wochen nach dem Halbjahr ist ein freiwilliger Rücktritt möglich.

Am Ende des Jahres kann der Übertritt an die Realschule erfolgen, falls die 6. Klasse nicht bestanden wurde. Die zweite Fremdsprache am Gymnasium ist dabei nicht von Belang.

Falls der Schüler mit nicht ausreichenden Noten in maximal drei Fächern (dabei in Kernfächern höchstens 1-mal Note 6 oder 2-mal Note 5) "durchgefallen" ist, kann eine Nachprüfung in den Fächern abgelegt werden, die zum Nichtbestehen beigetragen haben. Eine Nachprüfung ist in den Jahrgangsstufen 6, 7, 8 und 9 möglich.

Die Wiederholung der 6. Klasse am Gymnasium ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Schwierigkeiten in den Fremdsprachen liegen, da so gute Grundlagen für die in der 6. Klasse begonnene Fremdsprache gelegt werden können.

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